Filmförderung Eine der wichtigsten Finanzierungsarten in Deutschland ist die Filmförderung. Dabei wird zwischen der Referenzförderung, die der Begünstigte nicht zurückzahlen muss, und dem Förderdarlehen unterschieden. Die Vergabe der Förderung ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller Widerspruch einlegen und ggf. vor dem Verwaltungsgericht klagen. Auch wenn ein Autor selbst als Antragsteller zugelassen ist, braucht er in den meisten Fällen eine Produzentenerklärung. In dieser erklärt ein/der Produzent seine Absicht, den Stoff bei Gelingen des Drehbuchprojekts zu realisieren. Allgemein kann man sagen, dass die Absichtserklärung eines renommierten Produzenten auf jeden Fall immer die Förderchancen erhöht.
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