Filmförderung Schweiz
schweiz.jpgFilmförderung und Koproduktion in der Schweiz

In der Schweiz entstehen pro Jahr rund 25 Kinospielfilme und etwa ebenso viele lange Dokumentarfilme. Ungefähr ein Fünftel davon wird als Koproduktion realisiert. Seit dem 1. April 2006 ist die Schweiz vollwertiges Mitglied des MEDIA Plus Programms. Grund genug, einen Blick auf die Filmförderung in der Schweiz zu werfen.

Koproduzieren mit der Schweiz

Koproduktionen zwischen der Schweiz und einem anderen Land können unter der Bedingung, dass der Film vom Bundesamt für Kultur offiziell als Schweizer Film anerkannt wird, nationale Fördergelder beantragen.

Hierzu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • für die Produktion kann nur einen Schweizer Koproduzent öffentliche Unterstützungsgelder beantragen
  • die Schweiz unterhält mit Deutschland, Österreich, Kanada, Frankreich und Italien bilaterale Koproduktionsabkommen. Außer für Kanada gelten diese Abkommen nur für die Produktion von Kinofilmen. Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Konvents für Koproduktionen und ist dadurch auch mit vielen weiteren europäischen Ländern vernetzt. Tendenziell sind Schweizer Produzenten an internationalen Koproduktionen mit 10% – 30% minoritär beteiligt. Besteht mit einem Land kein Koproduktionsabkommen – beispielsweise mit den USA – muss eine Schweizerische Mindestbeteiligung von 50% bestehen
  • eine künstlerische und technische Beteiligung (diese betrifft die Anstellung von schweizerischen Technikern, Assistenzen und/oder Schauspieler/innen) muss proportional im Verhältnis zur finanziellen Unterstützung aus der Schweiz stehen. Da über den Umfang einer Beteiligung keine festen Angaben bestehen, wird jeweils von Fall zu Fall entschieden
Sind die genannten Punkte erfüllt, kann der Schweizer Koproduzent beim Bundesamt für Kultur finanzielle Unterstützung beantragen.

Weitere Informationen:
www.bak.admin.ch
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